Bezahlte Natursehenswürdigkeiten könnt ihr ab sofort auch kostenlos besuchen...
16.12.2025
Bezahlte Natursehenswürdigkeiten könnt ihr ab sofort auch kostenlos besuchen.
Mit heutigem Tag ist die Novelle zum Gesetz über den Schutz der Natur in Kraft getreten, die mehrere Änderungen im Bereich der Bewirtschaftung natürlicher Werte, Interventionsmaßnahmen bei unmittelbarer Gefährdung von Menschen durch große Wildtiere und Verhinderung ungenehmigter Fahrten in der Natur mit sich bringt.
Zu den maßgeblichen Änderungen, die die Novelle bringt, gehört die Einführung eines klaren Protokolls für Interventionsmaßnahmen bei unmittelbarer Gefährdung durch große Wildtiere. Nach Meldung an die Nummer 112 wird die Reaktion der Verwalter von Jagdrevieren ausgelöst, das Ministerium entscheidet über einen möglichen Abschuss des Tieres. Maßnahmen sind auch auf nicht jagdbaren Flächen möglich, vorgesehen ist die Kostenübernahme und Versicherung der Ausführenden.
Die Novelle schafft auch die rechtliche Grundlage für strengere Kontrollen bei der Fahrt mit Fahrrädern und motorisierten Fahrzeugen in der Natur. Unter anderem wird die Beschlagnahme des Fahrzeugs bei der ersten Wiederholung des Verstoßes sowie Bußgelder bis zu zweitausend Euro für Privatpersonen und bis zu 75tausend Euro für juristische Personen eingeführt.
Besuch und Betrachtung natürlicher Werte kostenlos
Gemäß Novelle ist der Besuch und die Betrachtung natürlicher Werte grundsätzlich kostenlos. Ausnahmen gelten, wenn ohne Ausgestaltung der Besuch und die Betrachtung des natürlichen Werts nicht möglich, nicht sicher ist oder erheblichen negativen Einfluss auf den natürlichen Wert verursachen würde. Die Novelle regelt auch, wer Besuchern Gebühren berechnen darf, wie die Höhe der Gebühr festgelegt wird und für welche öffentlichen Zwecke die eingesammelten Mittel verwendet werden dürfen. Für bezahlte natürliche Werte wird jeder erste Sonntag im Monat bzw. während der Betriebszeiten freier Zutritt gewährt, wodurch allen Bürgern unabhängig von ihrer sozialen Lage der Besuch natürlicher Werte ermöglicht wird.
Im Bereich der Beseitigung administrativer Hürden führt die Novelle im Einklang mit der geänderten baurechtlich-raumplanenden Gesetzgebung eine 30-tägige Frist für die Erteilung von Stellungnahmen ein, und die Erlangung einer Naturschutzgenehmigung ist bei kleineren Rekonstruktionen künftig nicht mehr erforderlich. Die Novelle enthält unter anderem Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung invasiver nicht einheimischer Arten sowie ein Protokoll für deren frühe Erkennung und rasche Beseitigung.
Quelle:
https://siol.net/novice/slovenija/v-veljavi-novela-zakona-o-ohranjanju-narave-679753