Eintrittsgelder im Logartal fehlen...
19.07.2018
Das Eintrittsgeld in der Logartal hat keine angemessene rechtliche Grundlage.
Das Rechnungshof hat der Gemeinde Solčava für das Jahr 2015 ein negatives Gutachten für die Geschäftsführung abgegeben, da sie die Erhebung einer kommunalen Gebühr für den Eintritt in den Landschaftspark Logartal ohne rechtliche Grundlage vorgeschrieben hatte.
Auf Grundlage des geschlossenen Konzessionsvertrags hat die Gesellschaft Logarska dolina im Jahr 2015 die kommunale Gebühr für Eintritt und Besichtigung des Landschaftsparks Logartal eingezogen, der der Rechnungshof nach Prüfung der Geschäftsführung im Jahr 2015 ein Gutachten mit Vorbehalt erteilt hat, während er der Gemeinde Solčava für dieses Jahr ein negatives Gutachten in dem Teil erteilt hat, der sich auf die genannte kommunale Abgabe bezieht.
Wie der Rechnungshof festgestellt hat, hat Solčava als kommunale Abgabe die Eintrittsgebühr für Eintritt und Besichtigung des Landschaftsparks Logartal vorgeschrieben, wofür keine rechtliche Grundlage weder im Gesetz über die Finanzierung der Gemeinden noch in anderen öffentlich-finanziellen Vorschriften bestand.
Nach den Feststellungen des Rechnungshofs hat die Gemeinde Solčava auch keine detaillierten Regeln für die Abrechnung der Eintrittsgebühr bestätigt und sich mit der Gesellschaft Logarska dolina nicht über die Verwendung der Hälfte der Einnahmen aus Eintrittsgebühren geeinigt und nicht über den Vorschlag zur Verteilung der prognostizierten gesamten Einnahmen aus Eintrittsgebühren abgestimmt, den die Gesellschaft vorbereitet hat, den der Gemeinderat der Gemeinde jedoch nicht genehmigt hat. Ebenso hat sie keine Aufsicht über die Durchführung des Konzessionsvertrags ausgeübt, hat das Gericht festgestellt.
Für die Gesellschaft Logarska dolina hat das Gericht ein Gutachten mit Vorbehalt erteilt, da es festgestellt hat, dass sie Fahrern von Wohnmobilen Eintrittsgebühren berechnet hat, die weder im Aktivitätsplan für 2015 noch im Akt festgelegt waren, der die Regeln für die Abrechnung der Eintrittsgebühren bestimmte. Den genannten Aktivitätsplan hat sie zu spät erstellt und die Gemeinde bis zum 15. November 2015 nicht über die Höhe der Einnahmen aus Eintrittsgebühren im Jahr 2015 informiert sowie bis zum 15. März 2016 keinen Jahresbericht über die Verwendung der Einnahmen aus Eintrittsgebühren für 2015 erstellt.
Solčava hat der Gesellschaft Logarska dolina im Dezember 2015 den Konzessionsvertrag gekündigt, da diese vertragliche Verpflichtungen aus dem Konzessionsvertrag nicht erfüllt hat, und die Konzessionsbeziehung ist nach Ablauf der einjährigen Kündigungsfrist erloschen. Die Gebühr wird seit 2017 von der kommunalen Eigenbetriebsstätte eingezogen, jedoch sind die rechtlichen Grundlagen für eine solche Erhebung der Gebühr bzw. Eintrittsgebühr immer noch nicht geregelt.
Gemeinde handelte in gutem Glauben
Die Bürgermeisterin von Solčava Katarina Prelesnik sagte, dass sie in der Gemeinde in gutem Glauben gehandelt haben, dass es sich um eine kommunale Abgabe handelt und dass sie richtig handeln, insbesondere weil die gesammelten Mittel in den Landschaftspark bzw. in Investitionen in Sommer- und Wintertourismus im Park zurückfließen, obwohl im Winter keine Eintrittsgebühr erhoben wird.
Nach ihren Worten liegt das Problem darin, dass das Logartal durch das Naturschutzgesetz seit 2004 als Naturwert nationaler Bedeutung ausgewiesen ist. "Deshalb muss der Staat als Erster einen schriftlichen Vertrag mit der Gemeinde abschließen, damit er den Landschaftspark verwalten kann. Sobald dieser schriftliche Vertrag geschlossen ist, kann die Gemeinde die Eintrittsgebühr für die Erhaltung und Gestaltung des Zugangs zu diesen Natursehenswürdigkeiten erheben", erklärte sie.
Solčava hat am 12. Juni dieses Jahres auch einen Vorschlag an die Regierung und das Umweltministerium für den Abschluss eines Abkommens über den Schutz von Naturwerten nationaler Bedeutung im Landschaftspark Logartal gesandt. Das erste Treffen mit Vertretern des Staates ist für den 20. August angekündigt, sagte die Bürgermeisterin der Gemeinde, in der sie für die Regelung dieser Beziehung rechtliche Hilfe in Anspruch genommen haben, und die Beziehung soll nach dem Vorbild der Regelung der Verwaltung des Landschaftsparks Debeli rtič geregelt werden.
Quelle: http://www.rtvslo.si/lokalne-novice/stajerska/pobiranje-vstopnine-v-logarsko-dolino-nima-ustrezne-pravne-podlage/461077