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Neuigkeiten / Für unzulässiges Campen kann der Aufseher ein Bußgeld von 100 Euro verhängen

Für unzulässiges Campen kann der Aufseher ein Bußgeld von 100 Euro verhängen

1.06.2026
Für unzulässiges Campen kann der Aufseher ein Bußgeld von 100 Euro verhängen, der Ordnungshüter jedoch 500 Euro.

Unterschiedliche Strafen für unzulässiges Übernachten durch Aufseher des TNP und kommunale Ordnungshüter
Die Gemeinden im Bereich der Julischen Alpen führen einheitliche Strafen in Höhe von 500 Euro für unzulässiges Übernachten ein. Nun ergibt sich jedoch eine Unstimmigkeit mit dem Bußgeld, das im Bereich des Nationalparks Triglav vorgeschrieben ist, wo Aufseher nur ein Bußgeld von 100 Euro verhängen können.

Die Gemeinden im Bereich des Nationalparks Triglav (TNP) und der Julischen Alpen sehen sich in den letzten Jahren mit immer mehr Verstößen konfrontiert, daher haben die Bürgermeister der Gemeinschaft der Julischen Alpen nach der Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Ordnung und des Friedens im letzten Jahr beschlossen, dieses Jahr ein einheitliches Bußgeld von 500 Euro für unzulässiges Campen einzuführen. Die bisherigen Bußgelder, die oft niedriger als der Preis für eine Übernachtung in einem organisierten Campingplatz waren, haben die Menschen nämlich nicht von Verstößen abgehalten.

Einige Gemeinden haben ihre Gemeindeverordnungen bereits angepasst, andere werden dies in den kommenden Sitzungen der Gemeinderäte tun. Wie Gregor Jarkovič, Leiter des Interkommunalen Inspektorats und Ordnungsdienstes der Gemeinden Jesenice, Gorje, Kranjska Gora und Žirovnica, sagte, verhängen die Ordnungshüter in den Gemeinden, die bereits Änderungen eingeführt haben, das neue Bußgeld gegen die Übertreter. Die Ordnungshüter vor Ort entscheiden jedoch selbst, ob sie den Übertreter nur verwarnen oder bestrafen.

Er erklärte, dass sie in den Frühlingsmonaten bereits Fälle von unzulässigem Übernachten und Campen bearbeiten, jedoch noch nicht in dem Ausmaß, das für Juli und August erwartet wird. "Die ersten Schwalben zeigen bereits an, dass auch diese Saison stark sein wird," sagte er. Er rechnet damit, dass die Erhöhung der Bußgelder eine Wirkung auf die Verringerung der Zahl der Verstöße haben wird.

"Die Höhe des Bußgeldes ist das, womit der Staat oder die Gemeinde mitteilt, wie unannehmbar diese devianten Handlungen für sie sind. Die Gemeinden versuchen, ein klares Signal zu senden, dass diese Handlungen bei uns nicht willkommen sind. Willkommen ist die Freizeitgestaltung in Campingplätzen, Apartments und ähnlichen Unterkünften, unzulässiges Campen ist jedoch nicht akzeptabel, es ist belastend für die Bürger und für die Umwelt," erklärte Jarkovič.

Viel unzulässiges Übernachten auch im Bereich des TNP
Dabei stellt sich die Frage, ob es sinnvoll wäre, dass auch die öffentliche Einrichtung Nationalpark Triglav den Änderungen bei der Bestrafung folgt, da es auch im Bereich des Parks selbst viel unzulässiges Übernachten gibt. Dazu wäre eine Anpassung der Gesetzgebung erforderlich, an die die Tätigkeit der Naturschutzaufseher des TNP gebunden ist.

Sašo Hrovat, Leiter des Naturschutzaufsichtsdienstes des TNP, erklärte, dass sie für unzulässiges Übernachten ein Bußgeld von 100 Euro verhängen. Wenn jemand im Park schwarz campiert, hängt die Höhe der Strafe daher davon ab, ob er von einem Naturschutzaufseher oder einem kommunalen Ordnungshüter bestraft wird.

"Wenn ein interkommunaler Ordnungshüter und ein Aufseher des TNP eine gemeinsame Kontrolle in den Tälern und Parkplätzen durchführen, die im Bereich des Parks liegen, muss der Aufseher das Bußgeld verhängen und nicht der Ordnungshüter, da das Prinzip gilt, dass die mildesten vorgeschriebenen Strafen verhängt werden," sagte Hrovat. Anders ist es, wenn Aufseher und Ordnungshüter nicht in einer gemischten Streife sind. Wenn der Ordnungshüter den Übertreter allein entdeckt, verhängt er die Strafe gemäß der Gemeindeverordnung.

Hrovat ist überzeugt, dass die Gesetze über den TNP und über den Naturschutz geändert werden sollten, damit die Strafen für den gleichen Verlauf des Verstoßes identisch sind. Zugleich schätzt er auch, dass das Bußgeld von 100 Euro, das bei sofortiger Zahlung auf 50 Euro reduziert wird, zu niedrig ist. Es erscheint ihm sinnvoll, dass der TNP nach der Vereinheitlichung der Gemeindeverordnungen auch vereinheitlichte Strafen durch eine Gesetzesänderung übernimmt.

Quelle: https://www.rtvslo.si/lokalne-novice/gorenjska/za-nedovoljeno-kampiranje-lahko-nadzornik-izrece-100-evrov-globe-redar-pa-500-evrov/783839
         
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