Berge.info
Berge.info
Anmeldung
Anmeldung
Benutzername:
Passwort:
Anmeldung
Noch nicht registriert? Registrierung.
Passwort vergessen?
Neuigkeiten / Radfahren auf Abschnitt 5 der STKP aufgrund von...

Radfahren auf Abschnitt 5 der STKP aufgrund von...

12.04.2024
Radfahren auf Abschnitt 5 der STKP wegen Auerhuhnbalzes bis 15. Juni verboten.

Die Öffentliche Einrichtung Triglav-Nationalpark informiert, dass Radfahren auf dem Abschnitt Planina Klek–Stresena dolina–Straße am Grund der Radovna-Tals (5. Etappe der Slowenischen Bergfahrradroute: Planinska koča na Uskovnici–Aljažev dom v Vratih) bis 15. Juni nicht gestattet ist. Der Weg führt durch ein Ruhegebiet für das Auerhuhn, das in der Paarungszeit Ruhe und Stille benötigt und extrem empfindlich auf jede Störung in der Umwelt reagiert.
Sehr geehrte Radfahrer, ihre Freunde, Initiatoren und Organisatoren von Radtouren, Fahrradvermieter und Naturliebhaber!

Radfahren auf dem Abschnitt Planina Klek-Stresena dolina-Straße am Grund der Radovna-Tals (5. Etappe der Slowenischen Bergfahrradroute: Planinska koča na Uskovnici-Aljažev dom v Vratih bzw. 2. Etappe der Juliana Bike-Route: Goreljek-Kranjska Gora) kann ein wunderbares Erlebnis sein, unabhängig von der Fahrtrichtung. Wenn Sie es jedoch in diesen Tagen unternehmen, können Sie damit irreparablen Schaden an der Natur und auch am Inhalt Ihrer Brieftasche verursachen.

Radfahren auf diesem Abschnitt ist bis 15. Juni nicht gestattet. Das Verbot gilt in beide Richtungen und ist sowohl in Radovna als auch auf der Pokljuka an der Abzweigung nach Planina Klek mit Tafeln gekennzeichnet. Der Weg führt durch ein Ruhegebiet für das Auerhuhn, das in der Paarungszeit Ruhe und Stille benötigt und extrem empfindlich auf jede Störung in der Umwelt reagiert.

Ruhegebiete auf der Pokljuka und erlaubte Arten ihrer Nutzung wurden mit Beteiligten abgestimmt und im Rahmen des Projekts VrH Julijcev eingerichtet.
Naturschutzüberwacher des Triglav-Nationalparks beobachten, dass viele Radfahrer in diesem Gebiet das Verbot nicht beachten, weshalb sie die Kontrollen verschärfen und Bußgelder an Verstöße verhängen werden.

Die Bußgeldstrafe für einzelne Radfahrer, die das Verbot nicht beachten und ihr Radfahrvergnügen in diesem Gebiet nicht auf die Zeit nach dem 15. Juni verschieben wollen, beträgt zwischen 100 und 1000 Euro.

Danke, dass Sie die Regeln beachten!

Öffentliche Einrichtung Triglav-Nationalpark

Quelle: https://www.pzs.si/novice.php?pid=17012
         
Copyright © 2026 Berge.info, Nutzungsbedingungen, Datenschutz und Cookies