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Neuigkeiten / Savica-Wasserfall ab 1. August 2026 mit neuem Managementsystem

Savica-Wasserfall ab 1. August 2026 mit neuem Managementsystem

1.08.2026
Savica-Wasserfall ab 1. August 2026 mit neuem
Besuchermanagementsystem.

Der Savica-Wasserfall ist eines der meistbesuchten Naturdenkmäler in Slowenien und eines der bekanntesten
Symbole des Triglav-Nationalparks. Die hohe Besucherzahl
erfordert ein koordiniertes Management, das gleichzeitig den Naturschutz, die Sicherheit der
Besucher, ein hochwertiges Besuchserlebnis und eine Verringerung der Belastung der lokalen
Umwelt gewährleistet. Im Bereich des Savica-Wasserfalls wird daher ab 1. August 2026 ein neues Modell der

Besucherverwaltung eingeführt, das auf der Zusammenarbeit des Öffentlichen Instituts Triglav-
Nationalpark, des Öffentlichen Instituts Tourismus Bohinj und der Gemeinde Bohinj beruht. Teil dieses Systems
ist auch die Wiedereinführung einer Eintrittsgebühr, die im Einklang mit
dem Naturschutzgesetz umgesetzt wird.

Das Öffentliche Institut Triglav-Nationalpark, Tourismus Bohinj und die Gemeinde Bohinj haben am
24. 7. 2026 einen Betreuungsvertrag für das Naturdenkmal Savica – Wasserfall geschlossen, wie das
genannte Naturdenkmal offiziell bezeichnet wird. Dies ist der erste derartige
abgeschlossene Vertrag für den Besuch und die Besichtigung von Naturdenkmälern im
Gebiet des Triglav-Nationalparks. Nach Erfüllung der Bedingungen gemäß der
Novelle des Naturschutzgesetzes wird ab 1. August die Erhebung einer Eintrittsgebühr für den Besuch des Naturdenkmals
Savica-Wasserfall in der Gemeinde Bohinj wieder aufgenommen.
Besucher ab dem vollendeten 16. Lebensjahr müssen für den Besuch des Savica-Wasserfalls
vier (4) Euro beitragen, während jüngere ihn weiterhin
kostenlos besuchen können. Damit möchten wir Kindern und Jugendlichen den Besuch näherbringen und sie schon von klein auf dazu anregen,
das Natur- und Kulturerbe kennenzulernen, zu verstehen und zu respektieren.
Der Besuch ist außerdem jeden ersten Sonntag im Monat kostenlos, wie es die
Novelle des Naturschutzgesetzes vorsieht.
Der Eingangspunkt ist im August und September von 8 bis 19 Uhr geöffnet, im Oktober von 9 bis
17 Uhr sowie im November und Dezember von 9 bis 16 Uhr. Bei starkem Regen, Unwetter,
Schneefall, Glatteis, Hochwasser oder Steinschlaggefahr wird dieses Naturdenkmal aus Sicherheitsgründen geschlossen.
Öffentliches Institut Tourismus Bohinj als Betreuer aufgrund einer öffentlich bekannt gemachten
Absichtserklärung ausgewählt
Der Betreuer dieses genannten Naturdenkmals, das Öffentliche Institut Tourismus Bohinj, wurde
aufgrund einer öffentlich bekannt gemachten Absichtserklärung ausgewählt. „Der Betreuungsvertrag für das genannte Naturdenkmal
zwischen dem Öffentlichen Institut Triglav-Nationalpark und dem Öffentlichen Institut
Tourismus Bohinj bedeutet keine Übertragung von Zuständigkeiten, sondern ist ein Mechanismus für
die koordinierte Ausübung der gesetzlichen Zuständigkeiten beider öffentlichen Einrichtungen. Der horizontale
Vertrag verbindet erstmals im Triglav-Nationalpark den Verwalter
des Schutzgebiets, die lokale Gemeinschaft und die Destinationsorganisation in ein einheitliches
Besuchermanagementsystem, dessen Ziel ein besserer Naturschutz,
ein hochwertigeres Besuchserlebnis und eine geringere Belastung der lokalen Umwelt ist.“
betont der Direktor des Öffentlichen Instituts Triglav-Nationalpark Uroš Brežan und
fügt hinzu: „Wichtig ist auch die Tatsache, dass es uns gelungen ist, langjährige

Erfahrungen des Tourismusvereins Bohinj in das System einzubringen, da ohne breite und solide lokale
Partnerschaften keine guten Ergebnisse zu erwarten sind.“
Der Tourismusverein Bohinj ist Ausführender bestimmter Arbeiten für den Betreuer des Naturdenkmals,
das Öffentliche Institut Tourismus Bohinj. Es ist zu bedenken, dass die Auswirkungen des
Besuchs des Savica-Wasserfalls weit über das Gebiet des Wasserfalls hinausgehen, daher kann eine solche
Besuchstätigkeit keine Institution allein wirksam verwalten. Folglich entstand die Notwendigkeit einer gemeinsamen Ausführung öffentlicher Aufgaben zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels im
öffentlichen Interesse.
Zweckgebundene und transparente Verwendung der erhobenen Mittel
Die erhobenen Mittel werden zweckgebunden und transparent verwendet. Ein Teil der Eintrittsgebühr
deckt die förderfähigen Kosten der Betreuungstätigkeit, der andere Teil ist für die Natur und
die lokale Umwelt bestimmt und wird gesetzlich zwischen dem Verwalter und der lokalen Gemeinschaft aufgeteilt,
die Mittel sind zweckgebunden und werden vorrangig am Naturdenkmal selbst und
in dessen Einflussbereich verwendet.
Wie bekannt ist, trat im Dezember 2025 die Novelle des Naturschutzgesetzes in Kraft,
die für das gesamte Land einheitlich die Zahlung für die Besichtigung und den Besuch von Naturdenkmälern regelte.
Der Besuch ist in der Regel kostenlos; eine Zahlung ist nur aus den gesetzlich
genannten Gründen zulässig, wenn für den Besuch eine Infrastrukturregelung erforderlich ist, wenn aufgrund des Besucheraufkommens Lenkungsmaßnahmen durchgeführt werden und wenn der
ruhende Verkehr geregelt werden muss. Bei Naturdenkmälern von nationaler Bedeutung entscheidet der Minister über die Erhebung und
die Höhe der Gebühr durch Beschluss; erhoben werden kann sie nur vom Verwalter
des Schutzgebiets oder vom Betreuer des Naturdenkmals, und zwar nur, wenn es sich um eine öffentliche
Einrichtung handelt und mit dem Verwalter ein Betreuungsvertrag geschlossen wurde.
         
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