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Stari Vrh

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janik6. 03. 2010 11:24:11
Heute Morgen um 6:30 bin ich mit Tourenski zum Aussichtspunkt auf dem Stari Vrh hochgestiegen. Die Tour selbst nix Besonderes, schöne Landschaft und morgendliche Ruhe, aber beim Rückweg mehr Ärger da mich der Parkwächter am Auto erwartet hat und zur Kasse gebracht hat wo ich eine Einzelfahrkarte für die Sessellift kaufen musste (10 €) mit Erklärung dass ich zu Fuß die Skipiste hoch bin als sie geschlossen warzmedenDarum alle die vorhaben spazieren zu gehen oder sonst wie den Aussichtspunkt auf Stari Vrh zu besuchen, Achtung, das nicht auf der Skipiste zu machen wenn sie geschlossen ist.mrk pogledjezenzadregazmeden Tourismus sind wir Leute aber nicht überall!!!!!
Stari Vrh Vollkommen leeres geschlossenes Skigebiet1
Stari Vrh Sonniger Sonnenaufgang über Lubnik2
Stari Vrh Hütte auf dem Gipfel und Start-Hüttchen3
Stari Vrh Aussichts Gipfel mit Bank und Besuchsbucheintrag4
Stari Vrh Pause vor dem Abstieg5
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pipi6. 03. 2010 12:44:46
Hat der Ordnungshüter irgendeine gesetzliche Grundlage für sein Handeln? Mir klingt das eher nach Willkür einiger Aufsteiger. Wir wissen ja, was in den letzten zwei Jahren auf dem Stari vrh passiert ist.... Sie sollten selbst für Ordnung sorgen!jezen
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viharnik6. 03. 2010 13:14:50
Janik, ich meine, der Ordnungshüter hat sich völlig unangemessen an euch ausgelassen und das auf professionell unbegründeter Basis. Ihr seid wahrscheinlich am Rand der Skipiste auf Tourenski unterwegs gewesen und habt damit keinen Schaden an der Piste angerichtet, geschweige denn den Betreibern des Stari vrh. Im schlechtesten Fall hätte der Hüter euch nur den Parkplatz berechnen können und nichts anderes, da ihr zu Fuß hochgegangen seid. Ich denke, dass manchen "touristischen" Arbeitern noch viel fehlt, damit Gäste freudig zu freundlichen, herzlichen guten Leuten zurückkehren.
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Klin6. 03. 2010 13:57:44
Also, wenn ich eine Einzelfahrt-Karte kaufe, darf ich zu Fuß auf der Skipiste, sonst nichtjezen
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janik6. 03. 2010 15:08:04
Ich weiß nicht, wie es mit der gesetzlichen Grundlage ist, auch nicht, ob es stimmt, dass mit Einzelfahrtkarte man zu Fuß auf der Skipiste darf, ich habe eine ausführlichere Beschreibung des Vorfalls und einige Fragen an den Direktor von Stari vrh geschickt. Wenn keine Antworten kommen, wende ich mich an A kanal in der Sendung Svet.
Es geht nicht um Geld, sondern um die unlogische Erklärung des "Ordnungshüters" vom Parkplatz, die auf Sicherheit basierte. Am Eingang zum Skigebiet steht ein Schild, das Skifahren verbietet, wenn es nicht läuft, mit Ergänzung dass es auch für Tourenski gilt, aber nirgends steht, dass Gehen oder jegliche andere Bewegung im Gelände verboten ist, wenn die Anlagen nicht betrieben werden. Wann kann Aufwärtsbewegung auf der Piste sicherer sein als frühmorgens, wenn noch keine Skifahrer da sind und ein Zusammenstoß oder Unfall wirklich unmöglich ist. So läuft's, wenn man einem Unfähigen eine gelbe Weste mit "Ordnungshüter" anzieht und er dann der Boss wird.eek
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ugn6. 03. 2010 16:16:24
warum hast du ihn gelassen? konntest du ihn nicht ignorieren und wegfahren?
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vikon8. 03. 2010 22:49:23
janik, weiß echt nicht, was dir und deinesgleichen unklar ist. Wenn auf dem Schild SKIGEBIET GESCHLOSSEN von 16 bis 19 und von 22 bis 9 Uhr steht, darfst du dich nicht auf dem Skigebiet bewegen. Egal womit oder wer. Heute habe ich das Skigebiet selbst besucht und nachgeschaut. Alle Schilder sind sehr gut lesbar, man muss sie nur lesen. Mich hat keiner gejagt in der Betriebszeit.
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pipi9. 03. 2010 11:37:45
Ich würde es ja verstehen, wenn die Skipiste Privatbesitz wäre, aber das ist sie nicht, nur vom Betreiber verwaltet. Ähnliche Sachen passieren auch anderswo (Zelenica). Mir ist klar, dass der Betreiber bei Öffnung die Piste zertrampelt haben will und nicht "abgefahren" von Tourengehern. Diese Dinge neben vielen anderen leider in unserem Land nicht geregelt!zavijanje z očmi
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mariborcan9. 03. 2010 12:08:34
Na, das ist wirklich eine Schande... empfehle in die Medien zu gehen, die werden sich wahrscheinlich schnell Sorgen machen, wenn sie in Verruf geraten.
Was Absperrungen und Schilder angeht... wahrscheinlich könntest du drauf beharren, keine Karte zu kaufen, sie sollen die Polizei rufen und dich anzeigen, wenn sie meinen, recht zu haben. Auf wessen Seite das Gesetz ist hier eigentlich weiß ich leider nicht... Bewegungen in der Natur können sie nicht einfach verbieten, besonders wenn sie nicht Eigentümer des Bodens sind. Einige Einschränkungen sicher wahrscheinlich um Sicherheit auf der Piste zu gewährleisten... aber wann wäre Aufstieg neben der Piste sicherer als wenn sie geschlossen ist?!?
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tol9. 03. 2010 12:27:32
Etwas Recherche und lustiges Lesen:
§ 3 des Gesetzes über Sicherheit auf Skigebieten sagt: > (Aktivitäten auf dem Skigebiet)

(1) Auf dem Skigebiet ist nur Skifahren erlaubt. Andere Sportaktivitäten oder andere Aktivitäten innerhalb des Skigebiets sind nur mit Zustimmung des Skigebietbetreibers und auf Flächen erlaubt, die vollständig von Skirouten getrennt sein müssen und besonders gekennzeichnet und gesichert.

(2) Für Flächen, die für andere Sportaktivitäten oder andere Aktivitäten innerhalb des Skigebiets bestimmt sind, gelten sinngemäß die Bestimmungen dieses Gesetzes, sofern nicht durch besondere Vorschriften anders geregelt.<

§ 5 des Gesetzes nennt unter anderem > (Maßnahmen zur Sicherheit auf dem Skigebiet) > Warn- und Hinweisschilder, Verbots- und Pflichtschilder wo nötig<

§ 7 sagt >
(Pflichten des Betreibers)

Während des Betriebs des Skigebiets muss der Betreiber regelmäßig Schutzmittel und Warn- und Hinweisschilder, Verbotschilder und Pflichtschilder auf dem Skigebiet warten und Maßnahmen aus Absatz 1 § 5 dieses Gesetzes und andere Maßnahmen durchführen, die durch dieses Gesetz und die Betriebsgenehmigung vorgeschrieben sind.
<

§ 11 des Gesetzes sagt (am direktesten für deinen Fall) > (Betrieb von Skigebieten unter verschiedenen Bedingungen)

(1) Das Skigebiet darf nur tagsüber und unter Witterungsbedingungen betrieben werden, bei denen die Sicherheit der Skifahrer gewährleistet ist.

(2) Das Skigebiet darf auch nachts betrieben werden, wenn es dafür geeignet ausgestattet und beleuchtet ist und wenn dies in der Betriebsgenehmigung vorgesehen ist.

(3) Die Betriebszeit des Skigebiets ist in der Regel gleich der Betriebszeit der Liftanlagen. Außerhalb der Betriebszeit ist der Zutritt zum Skigebiet nur Beschäftigten des Skigebietbetreibers und Anlagen auf dem Skigebiet sowie in Fällen, die der Skigebietbetreiber genehmigt, erlaubt.


§ 24 des Gesetzes sagt > (1) Skifahrer und andere Personen müssen sich nach der Ordnung und Anweisungen zur Sicherheit bzw. Verhalten auf dem Skigebiet, Warn- und Hinweisschildern, Verbotsschildern und Pflichtschildern sowie Anordnungen, Anweisungen und Warnungen der Aufseher richten.

Derselbe Paragraph sagt unter anderem auch > 3) Ein Skifahrer darf nicht:
– fahren, wenn das Skigebiet oder ein Teil davon gesperrt ist;

und auch > (5) Eine andere Person darf nicht:

– sich aufhalten oder andere Sportaktivitäten oder andere Aktivitäten auf Skirouten ausüben;

§ 27

(Rechte und Pflichten der Aufseher)

Der Aufseher hat folgende Rechte und Pflichten:

– Warnungen, Anordnungen und Anweisungen gemäß diesem Gesetz aussprechen;

– als Ordnungswidrigkeitsbehörde Zahlungsbefehl für Verstöße aus § 35 dieses Gesetzes ausstellen außer aus der siebten Aufzählung des Abs. 3 § 24 dieses Gesetzes;

– Skifahrern gefährliche Fahrten und andere gefährliche oder schädliche Handlungen verhindern, mit denen sie andere oder Gefahren für andere Teilnehmer auf dem Skigebiet verursachen;

– Skifahren mit mangelhafter oder defekter Ausrüstung verhindern bzw. verbieten und Skifahren von Skifahrern verhindern, die seine Warnung, Anordnung oder Anweisung nicht beachten, und bei Nichteinhaltung die Polizei benachrichtigen;

– über Verhalten von Skifahrern, die er vermutet unter Alkohol-, Betäubungsmittel- oder psychoaktiven Medikamenteneinfluss zu fahren, die Polizei benachrichtigen;

– Bewegungen von Personen beim Betreten und Verlassen des Skigebiets und beim Betreten und Verlassen der Liftanlage regeln;

– Identität von Unfallbeteiligten auf dem Skigebiet und Verletzern nach diesem Gesetz feststellen;

– Mängel auf dem Skigebiet beseitigen bzw. Betreiber darauf hinweisen;

– Unfallbegehung durchführen und Bericht mit Skizze und Foto erstellen;

– bei Unfall mit schwerer Körperverletzung oder Tod Unfallort sichern und markieren, Retter benachrichtigen, Erste Hilfe leisten bis Retter kommen, Spuren sichern, Polizei benachrichtigen, Polizei bei Ortbegehung helfen, sicherstellen dass nächste Angehörige informiert sind, für Ausrüstung und anderes Eigentum des Verletzten sorgen und es Eigentümer, Angehörigen oder Bevollmächtigtem aushändigen;

– Rettungsdienst und Betreiber über Gefahren und Unfälle auf dem Skigebiet informieren.
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tol9. 03. 2010 12:33:21
Zusammengefasst:
Der Skigebietbetreiber kann Verbots- und Pflichtschilder aufstellen!
Skifahren auf dem Skigebiet, wenn es geschlossen ist, ist schon gesetzlich verboten. Ebenso andere Aktivitäten auf dem Skigebiet, was auch Wandern einschließt. Der Aufseher kann dich bestrafen, da er rechtliche Grundlage hat.
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mariborcan9. 03. 2010 12:52:02
Ja, aber man muss zwischen Aufseher und Parkwächter unterscheiden. Ich denke, jeder normale Parkwächter, der z. B. Verkehr im Parkplatz lenkt, ist noch kein Aufseher, der dich bebußen kann. Nun gut, annehmen wir, der der "bestraft" hat janik war echter Aufseher. Ich schließe, dass er als Ordnungsbehörde Protokoll schreiben und entsprechenden Zahlungsbefehl ausstellen müsste, nicht jemanden so bestrafen, indem er einfach zum Kartenkauf zwingt.

Ich denke, wir sollten solchen Gesetzen mehr Aufmerksamkeit schenken, die im Namen der "Sicherheit" unsere Freiheiten einschränken, aber sie einfach so durchpeitschen. Währenddessen debattiert die Öffentlichkeit viel über andere Sachen, sagen wir Psyche einiger sogenannter Berühmtheiten, die auf den Durchschnittsbürger (oder Tourenskifahrer) keinerlei Einfluss haben.
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tol9. 03. 2010 12:59:52
Ich denke, der Kartenkauf war viel billiger als die Strafe, die du hättest kriegen können.

Und im ersten Beitrag steht "Turizem smo ljudje pa ne povsod" "Tourismus sind wir Leute aber nicht überall"
Was hat die Stari Vrh Piste vom Tourenskifahrer? Wenn nicht für Kaffee oder Saft, gar nichts...

Regeln sind da, um befolgt zu werden. Stell dir vor, du ratrakst die Piste und fährst Riesenslalom zwischen Tourenskifahrern und Wanderern?

Und diese "Drohungen" mit Einsendung an Svet auf Kanal A sind wirklich daneben. Ist die Sendung so mies, dass sie sich mit "Zwang" zum Kartenkauf wegen Ignorieren von Schildern und Gesetz beschäftigen würden?
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stefanb9. 03. 2010 13:11:18
Frage ist nur, ob der Aufseher rechtliche Grundlage für Zwangskartenkauf hatte. Aber das ist andere Geschichte, ähnlich wie Fischerwächter bei Wilderer machen. Schnelle Variante: drei Karten kaufen, längere und teurere: Gericht.
Ähnliche Geschichte erlebt kürzlich auf Zelenica und muss zugeben, der Liftenbetreiber hatte in Teilen recht, aber vor allem Auftreten und "geistiger" Zustand des "Chefs" war unmöglich. Mir war nichts nötig, oder hat nichts gekostet. Interessanter Debattenabschluss, nämlich dass er schon weiß, dass ich abends auf frisch gepisteter Piste fahren werde (meine Absichten waren ganz anders).
Und hier sehe ich das Problemessenz. Pisten die in Nähe oder auf Tourenski-Routen sind, erleiden oft nächtliche Besuche bzw. Rückkehr von Touren, Folge zerwühlte Pisten die abends noch gepflegt waren. Und muss zugeben, mir würde es nicht gefallen, wenn jemand "umsonst" meine Vorarbeit zerstört, geschweige die Enttäuschung der Skifahrer, die morgens gespiegelte Pisten nutzen wollen.
Hier hat Pistenbetreiber volle rechtliche Grundlage, uns zu strafen. Wie ist andere Sache. Auf uns Tourenskifahrer kommt an, Piste (Skifahren) außerhalb Betriebszeiten zu meiden. Aber in diese Richtung (inoffiziell) wird Gesetzesänderung vorbereitet, die diese Dinge noch klarer abgrenzt.
Wahr, einige Pisten sehen Tourengeher als Marktchance und zusätzliche Einnahme (mindestens Euro bleibt sicher in Gaststätte), andere als notwendiges Übel. Positives Beispiel exzellentes Verhältnis bzw. Zusammenleben auf Piste zeigt Rudno polje bei Pokljuka. So meine Erfahrungen.
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ugn9. 03. 2010 13:11:34
Wird schon stimmen, ja, dass es verboten ist.
Aber sicher hat der Parkwächter keine Befugnis, jemanden der Verstoß begeht, zu bestrafen, indem er zum Kartenkauf zwingt, deswegen sage ich, du hättest dich wehren können.
Bezug auf Tourismus hier fehl am Platz - Freizeitsportler der nichts ausgibt ist kein Tourist.
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stefanb9. 03. 2010 13:37:02
Aber er hat Befugnis, den Polizisten zu rufen. Dann ist die Tariflage etwas anders.
Auch ich vor und direkt nach dem Vorfall auf Zelenica dachte, ich habe mehr Recht als tatsächlich. Und darüber hat mich mein Schwiegersohn belehrt velik nasmeh, der Polizeiaufseher auf der Piste ist.eek
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mariborcan9. 03. 2010 13:38:38
Zum Tourismus: enge Sicht dass keine Vorteile von Tourenskifahrern, viele gönnen sich sicher ein Getränk in naher Gaststätte, nicht jeder sicher, einige ja. OK wenn jetzt sage jemand kommt vielleicht für mehrere Tage und nutzt Übernachtung, bei Stari Vrh sicher zu weit, bei anderer Piste vielleicht nicht. Andere Sache Ruf. Piste sollte nicht im Interesse sein in Medien (auch nur Webforum) mit Verfolgung von Tourenskifahrern in Verbindung zu bringen. Weil viele davon nicht nur Tourenskifahrer sondern gelegentlich auch auf Piste (meine ich mit Kartenkauf). Alle Bedenken die tol zu Sicherheit und Ratrak erwähnt können wir auf MB Pohorje übertragen aber hier keine Probleme mit Verjagen von Wanderern und Tourenskifahrern bisher (soweit ich weiß). Und weiß auch dass wenn sie mich auf Tourenski verfolgen würde ich Pohorje als normaler Skifahrer sicher meiden was ich pro Saison mehrmals sicher mache.
Was Zerstören frisch ratrakirter Pisten angeht ist es etwas so... nicht so viele Tourenskifahrer zu der Zeit um Piste ernst zu zerstören, nur Ratrak-Spuren nicht mehr so schön sichtbar. Was eh in unter Stunde nach Öffnung passiert.
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JusAvgustin9. 03. 2010 13:41:37
Traurig... aber wahr.jezen
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mariborcan9. 03. 2010 13:42:19
stefanb, deshalb sage ich ja, dass es eigentlich sehr traurig ist, dass solche Gesetze, die uns nebenbei dies und das verbieten und uns in Verstöße bringen, alles im Namen der „Sicherheit“ natürlich, einfach so im Hintergrund beschlossen werden, während wir öffentlich über allerlei andere eigentlich unwichtige Sachen debattieren. Die verfassen irgendwelche Quasi-„Experten“ oder weiß ich wer. Aber so ist es bei uns...
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stefanb9. 03. 2010 14:02:26
In den meisten Gesetzen wird die breitere Öffentlichkeit sowieso nicht einbezogen. Dann ist halt wie es ist, Hauptsache ein bestimmtes Interesse wird geschützt.
Es ist aber wahr, dass bestimmte Verbote auch im Ausland bekannt sind, vor allem bezüglich der Bewegung auf und neben Skigebieten. Und Strafen sind hart.
Und Skigebiete, wo sie uns misstrauisch und frech jagen oder uns behandeln wie Dreck, meiden wir mit der Familie sogar als normale Skifahrer. Lieber lass ich einen Euro dort, wo ich weiß, dass ich willkommen bin, egal welche Skifahrerart.nasmeh
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ugn9. 03. 2010 14:27:00
Die breitere Öffentlichkeit in die Annahme solcher Gesetze einzubeziehen wäre sinnlos – sie würden alle Verbote und Strafen sofort abschaffen. Nachts auf Skigebieten zu laufen ist grundsätzlich gefährlich, weil dann die Pistenraupen arbeiten und ein Unfall passieren könnte, daher ist es richtig, dass es verboten ist. Aus Sicht des Skigebietbetreibers sind Tourenski-Fahrer tatsächlich eine Plage – tagsüber behindern sie „zahlende“ Skifahrer, nachts behindern sie die Arbeit bzw. stellen eine Gefahr für Arbeiter dar – gilt besonders z.B. für Zelenica, wo nach meiner Meinung schon mehr Tourenski-Fahrer als normale sind, daher denke ich, dass die Einstellung der Liftbediener dort noch relativ tolerant ist – zumindest solche Frechheiten, einen Tourenski-Fahrer, der morgens hochgeht (nach mir ca. 100 pro Tag am Wochenende), zum Kartenkauf zu zwingen, haben sie dort nach meinem Wissen noch nicht gemacht. Dazu kostet dort eine Einzelfahrkarte nur 5 Euro – und bringt dich in Hochgebirge, nicht Stari Vrh – durch Gestrüpp.
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