Verfassen von Bußgeldern an Ausgangspunkten
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| jax27. 08. 2021 08:55:25 |
Das passiert in Bohinj schon ständig. Meine Meinung (und ich glaube, sie hat eine rechtliche Grundlage) ist, dass wenn das Verbot nicht nach CPP gekennzeichnet ist, gute Chancen bestehen, dass es vor Gericht fällt. Klar, die andere Frage ist, ob es sich für 100 Euro lohnt, in einen langen Rechtskampf zu gehen.
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| Trobec27. 08. 2021 10:55:58 |
Soweit ich weiß, kann der Redar keine solche Strafe für Parken schreiben. Obergrenze 80€. Gemeindeverordnungen sind schon vor Gericht gefallen, weil die Strafen dem CPP widersprachen. Klar gilt, was jax schrieb... wenn du Gerichte willst...
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| exwannabe27. 08. 2021 11:54:55 |
Aljoman27.8.2021 6:35:28 ....Muss ich als Fahrer die Verordnungen einer bestimmten Gemeinde kennen? ... ------- Würde sagen ja. So wie wir uns über das Rechtssystem eines fremden Landes informieren, wohin wir fahren. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Aber die Legalität einer bestimmten Gemeindeverordnung kann fraglich sein. Das ist aber eine andere Sache. Aus der Verordnung über den Verkehrsregime der Gemeinde Bohinj folgendes: II. GESTALTUNG VON VERKEHR UND PARKEN 3. Artikel (Verbote und Einschränkungen)(1) Im Gebiet der Gemeinde Bohinj ist verboten: - mit motorisierten Fahrzeugen auf unkategorisierten Straßen und Wegen zu fahren (Dorf-, Feld- und Waldwege, Räume um Parkplätze usw.), - mit Fahrzeugen außerhalb kategorisierter und unkategorisierter Straßen und öffentlicher Wege zu fahren, - außerhalb von Parkplätzen und anderen dafür vorgesehenen Orten zu parken, insbesondere nicht auf öffentlichen Grünflächen (Rasen und Parks), Ackerland, Waldflächen sowie zugänglichen Wald- und Feldwegen.(2) Die Verbote aus dem vorherigen Absatz dieses Artikels gelten nicht für Immobilieneigentümer, wenn es sich um Fahren oder Parken für den Bedarf land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeiten handelt.(3) Mit einer Strafe von 200 Euro wird für einen Verstoß die Einzelperson bestraft, die gegen den ersten Absatz dieses Artikels handelt. 4. Artikel (Bereich des erlaubten Parkens und öffentliche Parkflächen) (1) Im Gebiet der Gemeinde Bohinj ist Parken nur auf eingerichteten Parkflächen erlaubt, die mit der vorgeschriebenen Verkehrsschilderung gekennzeichnet sind, und sie können von jedem unter den Bedingungen des Gesetzes und dieser Verordnung genutzt werden. https://obcina.bohinj.si/Files/eMagazine/23/242476/Uradni%20vestnik%20st.%201-2020.pdf
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| Aljoman27. 08. 2021 13:31:12 |
Alles ist wahr, was Sie geschrieben haben. Ich habe keine Lust, mich vor Gericht zu schleppen, denn am Ende bin ich sicher im Minus mehr als 100€, was die Hälfte ist. Es tut mehr weh, dass der Hüter keine Verwarnung erteilt. Die Bußhöhe ist auch gar nicht menschlich. Und warum keine Info-Tafeln, was erlaubt ist und was nicht? Und wie soll ein Bürger alle Verordnungen slowenischer Gemeinden kennen (über 200)? Die Bohinjcer sind wirklich so ein "besonderes Exemplar".
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| Aljoman27. 08. 2021 21:31:43 |
Vielleicht hätte ich es bemerkt, aber da standen zwei Touristenbusse ungefähr von dieser Kreuzung bis zum Golf. Ich zahle die Strafe, damit der Gemeindehüter glücklich ist. 
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