Zusammengefasst: Bewegung zwischen Gemeinden für Sport ist innerhalb der Region erlaubt, keine Erklärung nötig, Nachweis ist Sportausrüstung - Details unten
https://www.gov.si/teme/koronavirus-sars-cov-2/omejitve-zbiranja/ Unter Beachtung der Empfehlungen des NIJZ ist auf freiem Gelände bzw. offenen öffentlichen Plätzen in der Wohn-Gemeinde auch das Ausüben von individuellen sportlich-rekreativen Aktivitäten (z.B. Laufen, Radfahren, Golf, Yoga) oder solcher sportlich-rekreativen Aktivitäten, bei denen im normalen Ausüben kein Kontakt mit anderen Personen möglich ist (z.B. Tennis, Badminton, Kegeln), gestattet.
Ebenso ist ab dem 25. Dezember 2020 für das Ausüben individueller sportlicher Aktivitäten oder Bewegung in natürlicher Umgebung außerhalb von Siedlungen, unter Beachtung der NIJZ-Empfehlungen, das Überschreiten von Gemeindegrenzen innerhalb der statistischen Region für eine Einzelperson oder Personen aus demselben Haushalt, wo sie gemeldet sind, erlaubt. Bei Kontrollen muss keine Erklärung vorgelegt werden, auch die App #OstaniZdrav ist nicht verpflichtend, als Nachweis gilt Sportausrüstung.