Berge.info
Berge.info
Anmeldung
Anmeldung
Benutzername:
Passwort:
Anmeldung
Noch nicht registriert? Registrierung.
Passwort vergessen?
      

PZS-Versicherung und OEAV-Ausweis (Österreich)

Drucken
ljubitelj gora20. 08. 2013 11:03:45
Es hat in diesem Thread angefangen zu schreiben, aber es ist unübersichtlich geworden:
http://www.hribi.net/trenutnerazmere.asp?slo=1&gorovjeid=10001&id=4569&stran=8

Österreichischer Alpenverein, wo die Versicherung für Rettungsfälle aus fremden Bergen gilt und ihr sorglos sein könnt

http://www.alpenverein.at/portal/

Vollkommen irreführend und die Mitgliedschaftsgebühr ist P*cks Rauch, im Ausland zahlt man immer noch Rettungskosten und in Hütten werfen sie euch in den Korb mit weniger Komfort sogenannter osteuropäischer Ware.

http://www.pzs.si/vsebina.php?pid=79

Ich habe auch diese PZS-Versicherung in der FB-Gruppe gepostet, wo ein Kommentar von A.Č. erschienen ist. Da ich den Kommentar nicht kopieren werde, mache ich nur PRT.SC.

P.s. Wenn jemand das Bild mit Text stört, bitte wendet euch an den Admin @Tadeja oder Rok. Mit diesem Thread will ich nur auf Fakten hinweisen und dass es klug ist, sich vor Auslandsreisen richtig zu versichern, aber nicht bei uns sondern bei den nördlichen Nachbarn.

PZS-Versicherung und OEAV-Ausweis (Österreich) A.Č., wenn dich das Bild stört, schreib mir auf ZS und ich entferne es sofort, im Voraus entschuldige ich mich für den scr.sc.1
(+7)gefällt mir
ljubitelj gora26. 08. 2013 12:03:01
Da Unglück in den Bergen nie ruht, ist es klug, sich vor Auslandsreisen gut zu versichern. Ich habe diesen Thread vor 6 Tagen eröffnet in der Hoffnung auf neue Kommentare, aber wie es aussieht kneifen sie die Augen zu und versöhnen sich mit dem, was PZS Slowenien bietet. Um keine fremden Kommentare zu kopieren fasse ich es selbst zusammen.
Zwischen Slowenien und Italien (Abkommen für Westjulische Alpen und Teile der Karnischen Alpen), wo Kosten gleich wie zu Hause abgedeckt sind, hier würde B-Mitgliedschaft reichen oder besser A+ wegen Summe bis 10.000 Euro. 1 Stunde Heli-Flug sind gute 2000 Euro, was bei B-Mitgliedschaft nur bis 3500 Euro vielleicht zu wenig ist, Personal mitzählen.
Aber was nützt das alles, wenn auf PZS-Seite steht:
Dass Rettungskosten vom Betroffenen getragen werden und nach Bezahlung der Rechnung vom Versicherer eingefordert werden können, aber WENN sie die Rückerstattung genehmigen, am Ende Ausreden wie bei unseren Versicherern.

Bezüglich Österreich und PZS Slowenien 1000x besser nachdenken als da hoch in die Berge zu gehen, besser Kaffee in Klagenfurt trinken, wenn was auf Straße passiert geht alles aus Pflichtversicherung.

Unser Lieblingsziel Cjajnik, Košutnikov turn (Hängebrücke), Stolo Kletter und leichtere Gipfel auf österreichischer Seite, wenn was passiert musst du alle Kosten tragen, PZS-Versicherung gilt da nicht, alles nach Rettung bezahlt aber da wir in EU sind und die meisten denken was können die mir, landest du schnell vor Gericht. Schon Strafzettel aus österreichischen Straßen kommen nach Slowenien und müssen bezahlt werden usw.
Und im Sommer beliebtes Ziel Dolomiten, Leute fahren sorglos als PZS-Mitglieder hin aber wenn's passiert bereite paar Tausend Euro vor.
Bin kein Experte, aber Bergführer ohne Versicherung (alle versichert) würden nicht mal auf Bier in Dolomiten zu einer Hütte gehen.

Wie diese Sorgen vermeiden, Rettungshöhe ist viel höher bis 25.000 Euro, muss über nördliche Nachbarn OEAV versichern, Gebühr 55 Euro und im Ausland sorglos aber nur für Bergrettung. Für Krankenhaus evtl. EHIC und vielleicht Zuzahlung ca. 500 Euro, aber bei Bergrettung bis Rekord 50.000 Euro (spreche Klettern in Route und schwere Verletzung, gilt auch für Klettersteige).

Allen sicher und klug wünschen. Gestern habe ich auch in österreichischem Alpenverein gestöbert und kann per Kreditkarte bezahlt werden.
(+2)gefällt mir
Zebdi26. 08. 2013 12:45:22
Versicherung ist halt so wie sie ist. Bedingungen sind klar auf PZS-Seite geschrieben, jeder entscheidet selbst wo er eintritt. Zu behaupten Versicherung gelte irgendwo nicht ist etwas heftig.

Ich selbst verlasse mich nicht viel auf EHIC, da sie Transporte nicht deckt - dann kann Zuzahlung weit über den genannten 500 Euro liegen. Besser Coris oder Elvia und sorgenfrei.
(+1)gefällt mir
ljubitelj gora26. 08. 2013 12:55:22
Welche Versicherung soll das für 9 Euro sein die aus A+-Mitgliedschaft kommen.
Rettungskosten in Slowenien kostenlos für Betroffenen.
Skie ich nicht, daher hab ich mich da nicht vertieft.
Noch Löcher in meinem Kommentar, daher gut mehr darüber zu schreiben.

(+1)gefällt mir
ljubitelj gora26. 08. 2013 12:56:38
http://www.coris.si/si/852/Asistenca.aspx

Rückerstattung der Kosten die ich im Ausland bezahlt habe?
Falls ihr im Ausland medizinische Leistungen selbst bezahlt habt, gibt's Formular für Rückerstattung. Drucken, ausfüllen und mit Originalrechnungen und Befunden an unsere Adresse schicken:

Was für Versicherungen sind das zmeden
gefällt mir
Zebdi26. 08. 2013 12:59:07
Da steht schön: falls...

Ich denke in Praxis werden Rechnungen bis ca. 150 EUR bezahlt, sonst direkt Versicherung kontaktieren und musst nichts zahlen.
gefällt mir
ljubitelj gora26. 08. 2013 13:30:45
gefällt mir
ljubitelj gora27. 08. 2013 12:45:59
Antwort von Coris bekommen, 33% zuzahlen.

Habe auch an RS für Rettung geschrieben und folgende Rückmeldung bekommen, wie zuverlässig keine Ahnung da alle anders sagen:

Wenn ich richtig verstanden habe, in Italien Rettung kostenlos, in bestimmten Regionen bei Verlust abrechnen, sonst meist kostenlos.

ANT:
In Italien gilt die Regel, dass Rettung im Falle eines Unfalls in Bergen, Höhlenforschung, Segelfliegen, Bergsteigen, Klettern usw. und mögliche medizinische Nachsorge kostenlos ist unabhängig von Rettungsmethode und Nationalität des Geschädigten (Italiener oder Ausländer). Alle Kosten aus staatlichem oder regionalem Gesundheitsbudget.

Einige autonome Provinzen (Valle d'Aosta, Veneto und Trentino-Südtirol) berechnen dem Geschädigten Rettungskosten (festes "Ticket" oder tatsächliche) nur wenn keine Krankenhausnachsorge folgt.

Beispiel: rufst Rettung wegen Verirrtsein, Erschöpfung usw. an und sie bringen dich zum Auto ohne Arztbedarf, zahlst selbst; wenn ins Krankenhaus wegen medizinischer Hilfe, alles kostenlos, Rettung oder Behandlung. Regel nur in diesen drei autonomen Provinzen; in allen anderen italienischen Regionen Rettung immer kostenlos unabhängig von Ursachen und Folgen.
Versicherung in drei autonomen Regionen - Option



Wenn CAI-Mitglied mit gezahlter Gebühr oder selbst passende Versicherung abgeschlossen oder Mitglied ausländischen Alpenvereins mit geeigneter Versicherung, decken diese Institutionen die Kosten, sonst selbst zahlen da bei fehlender Arztbehandlung Grundversicherung nicht deckt.
(+1)gefällt mir
ljubitelj gora28. 08. 2013 18:01:50
Noch eine Antwort von RS für Rettung:
Versicherung für Ausland definitiv kluge Entscheidung und persönlich empfohlen um Probleme bei Deckungsumfang zu vermeiden.

und noch eine von PD:
im Fall Rettung in fremden Bergen nötig, muss Versicherter Rechnung für Rettung begleichen. Betrag wird bei bestätigter Deckung nacherstattet.

Mehr Infos beim Versicherungsmakler GrECo JLT, d.o.o. Tine Breznik 01/300 61 56, mail: t.breznik@si.greco.eu


(+1)gefällt mir
ljubitelj gora29. 08. 2013 09:43:55
@zebdi: Weiß dass Bedingungen bei Versicherer stehen aber gut darüber schreiben, wen fragen:

Antwort von Versicherung GrECo JLT bekommen
Da PZS viel weniger Mitglieder als AT hat, ist Versicherungsdeckung entsprechend geregelt und umfasst das Maximum Mögliche auf dem Markt. Beachten, dass nur kleiner Teil der Gebühr für Versicherung ist.

Bisherige Praxis hat gezeigt, dass Versicherer immer Kosten erstattet wenn im vereinbarten Rahmen.
(mein Hinweis wenn Einigung)

Empfehlen zusätzliche Auslands-Gesundheitsassistenz (z.B. Coris) bei Besuch fremder Berge. Prüfen Sie Deckungsumfang beim Anbieter, was bei Alpinismus abgedeckt/nicht. Üblich Wandern bis 3000 m (zuschlagweise höher), Alpinismus ausgeschlossen.

Für A+-Mitglieder
Neben Rettungskosten aus Unfall/lebensgefährlicher Situation des Versicherten deckt Rettungskostenversicherung auch:

•Kosten Rettung unversehrten Partners in Seilschaft mit Verletztem bei Unfall auf Berggelände, von wo Unversehrter allein nicht sicher weiterkann;

•Kosten Rettung bei Schäden an technischer Ausrüstung, die sichere Fortsetzung Tour/Alpinaufstieg verhindert.


Rettungskostenversicherung für A- und A+-Mitglieder deckt zusätzlich:

•Kosten Rettung bei Ohnmacht, Erschöpfung und allgemeiner Notlage am Berg, die Leben gefährdet;

•Kosten Rettung wenn Mitglied verklemmt/verirrt und Tour nicht sicher fortsetzen kann.

Deckung bis 6000 m über Meer für Rettungskosten, bei Alpinismus/Sportklettern bis 5000 m.


Deckung aller Kategorien nur Erstattung Rettungskosten. Keine 24-Stunden-Assistenz bei Rettung. Versicherungsgarantie gilt nicht für alpinistische Expeditionen, die individuell versicherbar sind.

(+2)gefällt mir
Dr.29. 08. 2013 10:50:43
Bin Mitglied bei PZS und österreichischem ÖAV. PZS aus Zugehörigkeit. ÖAV für Auslandstouren da inkl. Versicherung mit Assistenz, Deckung wesentlich größer als PZS mit bezahlter A-Gebühr. Kern ist Assistenz, nicht in PZS enthalten.

Gebühr österreichischer ÖAV: 55€ (inkl. Porto), Ehefrau/Partnerin 40 €, Kinder bis vollendete 27 Jahre ohne eigenes Einkommen kostenloses Mitglied. Deren Daten angeben und erhalten Karte für laufendes Jahr.

Vielleicht noch das: bei Coris kann man Versicherung für Touren über 3000 m abschließen, nicht einmal teuer.
(+3)gefällt mir
IgorZlodej29. 08. 2013 16:46:58
Alles Lob an LG, dass er sich die Mühe gemacht hat und all diese Daten ausgegraben hat, die selbst Versicherungsagenten nicht kennen. Dennoch ist der größte Einsatz jedes Bergbesuchers Wissen, Erfahrung, angemessene psychophysische Vorbereitung, angemessene Ausrüstung und nützliches Wissen über deren Nutzbarkeit, dann natürlich auch passende Versicherung und Hoffnung, dass dir wirklich nirgends und niemals etwas passiert.
(+15)gefällt mir
ljubitelj gora10. 09. 2013 12:12:18
Noch ein Teil über das Retten unverletzter Personen aus RS für Rettung:

Hallo.

Bezüglich der Erstattung von Rettungskosten regelt das Artikel 118 des Gesetzes über den Schutz vor Naturkatastrophen und anderen Unglücken. Fälle, für die Anträge auf Erstattung von Rettungskosten aus Fahrlässigkeit gestellt werden, gibt es jährlich ca. 5.



Artikel 118

(Übernahme von Kosten)

(1) Eine natürliche oder juristische Person, die vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit eine Gefährdung verursacht hat, aufgrund derer Kosten für notwendiges Eingreifen entstanden sind, bzw. einen Unfall verursacht hat, hat zu tragen:

– Kosten für Schutz- und Rettungsmaßnahmen;

– Kosten für Sanierung und Wiederherstellung des vorherigen Zustands;

– Kosten für Schadensersatz an natürlichen und juristischen Personen.

(2) Sind mehrere Verursacher der Gefährdung bzw. des Unfalls aus dem vorherigen Absatz und lässt sich der Anteil des einzelnen Verursachers nicht ermitteln, tragen sie die entstandenen Kosten gesamtschuldnerisch.

(3) Unabhängig vom ersten Absatz dieses Artikels muss eine natürliche Person, die durch Fahrlässigkeit, Ungeeignetheit oder unangemessene Ausrüstung eine Gefährdung oder einen Unfall bzw. einen Zustand verursacht hat, aufgrund dessen Kosten für notwendiges Eingreifen entstanden sind, den anteiligen Teil der Eingriffskosten erstatten, wie von der Regierung festgelegt.

(4) Die Regierung legt Tätigkeiten fest, bei denen die Teilnehmer den anteiligen Anteil der Eingriffskosten unabhängig von Ursache und Verantwortung für den Unfall zu tragen haben und bei denen die Teilnehmer für den Fall eines Unfalls versichert sein müssen. Den anteiligen Anteil der Eingriffskosten trägt die Versicherung oder die Teilnehmer selbst, wenn sie nicht versichert sind.

(5) Die aus der Rückerstattung von Kosten für notwendiges Eingreifen bzw. anteiligen Anteilen von Eingriffskosten erzielten Mittel sind zweckgebundene Einnahmen jenes Rettungsdienstes oder jener Einheit, die das notwendige Eingreifen bzw. die Intervention durchgeführt hat, und dürfen nur für deren Tätigkeit gemäß diesem Gesetz verwendet werden.
gefällt mir
jax15. 11. 2013 15:56:30
Und wer weiß schon, was danach auf der Sitzung beschlossen wurde? Auf der PZS-Website ist noch nichts veröffentlicht.
gefällt mir
julius15. 11. 2013 16:13:00
Ja,
den Vorschlag haben sie mit Machtargumenten angenommen. Das ist eine große Anregung für junge Familien. Sie werden auf Gemeinschaftslager schlafen und die Kinder werden praktisch mit allem erzogen, was dort üblicherweise passiert: Furzen, Trinkerei, Schnarchen, Unruhe spät in die Nacht und letztlich mit Sexualerziehung. Alles Glückwünsche an den PZS-Präsidenten sowie an die UO PZS-Mitglieder und bei den Gratulationen dürfen wir die Hauptinitiatorin PD Ljubljana-Matica nicht vergessen.
Nächstes Jahr zahle ich die Beitrag trotz all dem Patriotismus des OAV.
(+11)gefällt mir
Zebdi15. 11. 2013 19:07:04
Haben sie angenommen? Cool, der Sticker dieses Jahres ist auch der letzte auf meiner Mitgliedskarte.
(+9)gefällt mir
a520. 11. 2013 21:58:56
If you can't beat them...join them.

Verschwendung von Energie, dass PZS mit OeAV um Versicherungen konkurriert.

Logischer wäre für mich OeAV Sektion Slowenien für Versicherungen und Rabatte im Ausland. In unseren Hütten soll nur PZS gelten ohne Reziprozität. Und es sollte möglich sein, sich direkt in der Hütte anzumelden.
gefällt mir
julius22. 11. 2013 16:56:43
Bergliebhaber.
Gut, dass das Forum Hribi.net existiert, hier löschen sie dich nicht so leicht. Auf dem PZS-Forum war deine gut gemeinte Frage zum Thema "PZS Versicherung" nur ein paar Stunden online. Sobald sie im Büro ankamen, haben sie sie gelöscht.
Ja, ja, das ist Demokratie und Umgang mit der Mitgliedschaft.
Grüße.
gefällt mir
Seite:12345
Um einen Kommentar zu veröffentlichen, müssen Sie sich anmelden:
Benutzername:
Passwort:
Anmelden
Falls Sie noch keinen Benutzernamen haben, müssen Sie sich zuerst registrieren.
         
Copyright © 2026 Berge.info, Nutzungsbedingungen, Datenschutz und Cookies