| ben3. 08. 2010 20:06:00 |
Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst danke ich Ihnen für Ihre Nachricht und Vorschläge. Ihre und einige ähnliche Nachrichten (Beschwerden, Bemerkungen) habe ich zusammen mit dem Ordnungshüter detailliert geprüft. Der Zweck der Gemeindeverwaltung (von der auch die Initiative zur Parkkontrolle kam) war, Fahrzeuge bereits an der Abzweigung der Straße nach Zadnjica anzuhalten, wo ein organisiertes und markiertes Parkplatz ist. Zu diesem Zweck ist am Ende dieses Parkplatzes ein Verkehrsschild für Park- und Haltverbot aufgestellt, das für die Straße ab dem Schild gilt. Ich muss mich aber mit den meisten Nachrichten einverstanden erklären, in denen potenzielle Verletzer feststellen, dass sie die Straßenverkehrsregeln nicht verletzt haben. Die Gemeindeverwaltung hat mit einer solchen Verkehrssignalisation offensichtlich ihren Zweck nicht erreicht, da das Schild für Park- und Haltverbot nur für die Fahrbahn gilt. Jedes Anhalten und Parken außerhalb der Fahrbahn (was der Fall des einst angelegten Parkplatzes ist, der im Wasserschutzbereich liegen soll) ist mit einem solchen Schild nicht verboten. Angesichts dieser tatsächlichen Lage kann ich nur feststellen, dass die meisten Fahrzeuge die Straßenverkehrsregeln nicht verletzt haben. Um aber keine Einzelverfahren zu führen (Fahrzeuge, die auf der Fahrbahn geparkt waren, waren im Verstoß), haben wir uns entschieden, die Verfahren mit einer schriftlichen Mahnung an alle abzuschließen. Ich bin mir bewusst, dass ich bei einer möglichen begründeten Beschwerde das Verfahren tatsächlich einstellen müsste, aber die Folgen für die Besucher sind gleich (null). Die Gemeindeverwaltung, an die ich diesen Brief zur Kenntnis weiterleite, fordern wir auf, die Verkehrssignalisation so zu regeln, dass sie ihren Zweck erreicht. Andernfalls müssen die Anzeiger von "falschem" Parken informiert werden, dass Parken bis zur Schranke erlaubt ist. Falls Bedarf und ernster Wille besteht, den Zugang von Fahrzeugen jenseits des markierten Parkplatzes zu verhindern, muss ein Verkehrsschild für Verbot des Verkehrs aller Fahrzeuge aufgestellt oder die Straße mit einer Schranke physisch gesperrt werden. Die Überwachung der Verstöße wird sowohl vom Ordnungsdienst als auch von den Aufsehern des TNP durchgeführt. Ich hoffe, Sie sind mit der Antwort zufrieden, obwohl ich mir bewusst bin, dass die erhaltene "Ordnungsamtsmitteilung" Ihnen den Tag nicht gerade versüßt hat. Gemeindeverwaltung der Gemeinden Bovec, Kobarid, Tolmin und Kanal ob Soči Nun, der originale Brief ist so, und ich weiß nicht, wie du zippo das interpretierst, aber für mich ist alles klar.  lp B
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