| FSkok4. 02. 2014 13:54:51 |
BorisM, bezüglich der Instandsetzung von Bergwegen ist das nicht so einfach, ich habe Lust und Zeit, ab zur Aktion. Im ZPlanP aus 2007, § 12 legt fest, wem und unter welchen Bedingungen die Betreuung von Bergwegen übertragen werden kann, kurz: ein PD mit mindestens 30 volljährigen Mitgliedern, von denen mindestens zwei die vorgeschriebenen Voraussetzungen für Wegmarkierer erfüllen müssen, d.h. abgeschlossener Kurs für Wegmarkierer. Grundsätzlich sind wir Wegmarkierer dankbar für jede Hilfe, die wir bei Aktionen bekommen, aber das Problem entsteht, wenn bei einer solchen Arbeitsaktion, die natürlich angemeldet sein muss, also offiziell, (Gott behüte) jemand zu Schaden kommt, der nach dem Gesetz dort nicht sein dürfte. Deshalb versuchen wir in der Praxis, Hilfe von "Zivilisten" zu vermeiden, besonders wenn die Gefahr zu groß eingeschätzt wird. Ich hoffe, es ist dir jetzt klar, dass weder Bergsteiger noch Wegmarkierer die Wege besitzen, sondern die Betreuer sich möglichst an die geltende Gesetzgebung halten müssen, um Konsequenzen zu vermeiden, denn letztlich sind das keine physischen, sondern juristische Personen und die Strafen sind entsprechend bei Nichteinhaltung. Da ich annehme, dass du in diesem Bereich sehr engagiert bist und sicher Mitglied in einem PD, lade ich dich ein, die Schulung zum Wegmarkierer zu machen, ist sonst nicht schwer, erfordert aber den Einsatz von Energie vor allem Freizeit. Füge dir noch den Link bei, Zeit hast du bis Ende d.m. http://kpp.pzs.si/novice.php?pid=8795 lp, Franci Skok
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